Spielbetrieb im GC Hatten
Bund und Länder reagieren einstimmig und entschlossen auf den hohen Anstieg der Infektionszahlen. Im aktuellen Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020 heißt es wie folgt:
Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden
(ab Montag, den 02.11.) geschlossen.
Dazu gehören
(…) der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. (…)
Die Golfbranche ist sich darüber einig, dass Golf ein Individualsport ist. Ob die Landesregierung dies ebenfalls so sieht, bleibt abzuwarten. Der Deutsche Golf Verband erwartet diesbezüglich noch eine offizielle und belastbare Rückmeldung.
Wir reagieren ab Montag, den 2. November voraussichtlich mit folgenden Maßnahmen. Es bleibt die neue Corona-Verordnung der Landesregierung Niedersachsen abzuwarten.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten ist ein Start nur mit festen Startzeiten und nur über Campo möglich.
• Der Golfplatz bleibt geöffnet. Der Start erfolgt allein, in 2er Flights bzw. bei 2 Personen aus einem Hausstand und einer weiteren Person auch in 3er Flights von Tee 1 in Abständen von 10 Minuten. Der Start von Tee 6 ist ausdrücklich verboten.
Zusatzinfo:
Im Rahmen der Startzeitenbuchung auf Campo möchten wir darauf hinweisen dass pro Tag maximal 18 Loch gespielt werden dürfen.
Bitte reservieren Sie dafür jeweils eine Startzeit und 2 Stunden weiter dann noch einmal.
Gäste können weiterhin Startzeiten buchen.
Das Sekretariat steht Ihnen weiterhin zur Verfügung.
Das Restaurant ist geschlossen.
Die Sanitäreinrichtungen bleiben geöffnet (einschließlich Duschen).
Einzeltraining in der Golfschule ist weiterhin möglich. Gruppentraining ist untersagt.
Die Driving Range bleibt geöffnet. Bitte achten Sie auf den vorgeschriebenen Mindestabstand.
In allen Gebäuden ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich. Die Einhaltung dieser Vorschrift wird kontrolliert.
Punkt 6 der Verordnung untersagt darüber hinaus alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen. Vor diesem Hintergrund sagen wir die im November geplanten Turniere ab.
Die Wahlen für die verschiedenen Captains Ämter werden ebenfalls verschoben.
Ganz wichtig ist die Vermeidung von Gruppenbildungen. Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung! Denn nur dann ist es möglich, dass Golf als Individualsport in dieser schweren Zeit weiterhin möglich ist.
Die Einhaltung der Hygiene- und Spielvorschriften sind Bedingung für den genehmigten Spielbetrieb dieser Golfanlage. Der Club ist verantwortlich, dass diese auch eingehalten werden und bittet alle Mitglieder und Gäste, sich daran zu halten.
Über Änderungen werden wir Sie zeitnah informieren.
Der Vorstand